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7.133 Ergebnisse für unterhalt anspruch

Beistellung mit Kaufoption zwischen Unternehmern - Rücktrittsrecht?
vom 2.6.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Konto des Lieferanten. 5) Der Kunde ist während der Beistellfrist für den Unterhalt, die Reinigung und die Pflege des Gerätes, wie in der Bedienungsanleitung angegeben, verantwortlich. ... MwSt. sind an den Kunde zu erstatten. 7) Ein Leasingmodell wird vom Lieferanten angeboten und kann vom Kunden in Anspruch genommen werden. § 5 Gewährleistung 1) Für die Dauer der Beistellung, werden durch den nicht ordnungsgemäßen Gebrauch verursachte Schäden vom Kunden repariert. 2) Der Kunde hat dem Lieferant jede Betriebsstörung unverzüglich mitzuteilen, der Lieferant hat ihm gemeldete Betriebsstörungen so bald wie möglich zu beheben. 3) Der Lieferant und seine Beauftragten dürfen den Aufstellplatz während der Öffnungszeiten jederzeit zur Reparatur, Betreuung und zur Abrechnung betreten. § 6 Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten bei Kauf 1) Der Kunde leistet 7 Tage nach Aufstellung der Anlage eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des in §1 Punkt 1 genannten Wertes auf das unten genannte Konto des Lieferanten. 2) Der Kunde kann innerhalb der ersten 6 Monate nach Aufstellung der Anlage zu dem in §1 Punkt 1 genannten Wert abzüglich Vorauszahlung übernehmen.
Schenkung,Erbe,Probleme
vom 13.10.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 33 Jahre alt,und bei meinen Großeltern aufgewachsen.Meine Mutter hat mit dem17 Lebendsjahr meine Großeltern Verlassen und es gab seit dem nur Kontakte im Streit zwischen meiner Mutter und meinen Großeltern.Mein Großvater ist nun schon länger Verstorben.Meine Großmutter ist im Mai diesen Jahres Verstorben.Wir sind jedoch 1 Jahr zuvor zu Ihr gezogen um Sie zu Pflegen.Im Januar wurde ein Schenkungsvertrag mit meiner Großmutter gemacht.Dieser sieht vor das wir das Haus bekommen Wert etwa 80 000 Euro (Umlaufwert)und im Gegenzug die Pflege übernehmen.Die Sorgfaltpflicht für das Haus wurde uns ebenfalls überreicht auch nach Ihrem ableben was auch für die Finanzielle Sorge gilt.Alles also auch über den Tode hinnaus.Meine Großmutter hat bis zu Ihrem Sterbetage kein Testament besessen.Sondern hat auch in der Schenkung noch einmal darauf hingewiesen das wir die alleinigen Begünstigten sein sollen.Nun hat sich gestern meine Mutter mit einem Erbschein bei der Bank gemeldet und möchte an den Geldbetrag welcher noch auf dem Konto meiner Großmutter ist.Ich bin jedoch der Meinung , das eventuell der § für eine Entfremdung gegeben ist da meine Mutter seit dem 17 Lebendsjahr keinen Kontakt zu Ihrer Mutter hatte als auch sich nicht um Sie im Krankheits und Pflegefall gekümmert hat.Mir wurde gesagt,das bei einem Rechtsstreit das zu letzt gemachte Testament(welches einmal zurückgezogen wurde) zur Hilfe genommen wird und eventuell auch der Schenkungsvertrag aus diesen beiden Schriftstücken geht hervor das ich als alleiniger Erbe von meiner Großmutter gewünscht werde.Nun wurde mir ebenfalls gesagt das die Pflege auf das Lebendserwartungsalter meiner Großmutter hoch gerechnet wird und somit auf den Teil des Erbes von meiner Mutter angerechnet werden würde.Meine Frage nun 1. Wieviel wäre bei einem Wert des Hauses von ca 80 000 Euro an meine Mutter anzurechnen?Das Todesalter war 78. 2.Kann ich den § der Entfremdung anwenden?
Frage zum Versand von E- Mails
vom 9.4.2007 30 € Historischer Preis
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Wir haben Ende März 2007 ein Pflege- Informationsportal mit Anbieterverzeichnis für Senioren, Angehörige und Helfer online gestellt. Jetzt möchten wir gerne Unternehmen und Vereine aus dem Bereich der Pflege und Beratung über die Onlinestellung unserer Site per Mail informieren. Um nicht gegen die Bestimmungen des Teledienste- Gesetzes sowie des UWG zu verstoßen und keinen Spam zu versenden möchten wir ausgesuchte Unternehmen namentlich mit dem unten folgenden Text per Mail anschreiben.
Angestellt und Selbstständig
vom 21.1.2008 20 € Historischer Preis
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nach 2 jahren erfolgloser Selbstständigkeit beendete ich diese mit hohen Schulden. Ich bin z Zt arbeitslos, versuche aber an einen angestellten Job wieder dranzukommen. Über das Internet habe ich viele philippinische Freundinnen kennengelernt.
US-amerikanisches/ Deutsches Familienrecht (Kindesabstammung)
vom 22.3.2013 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte. Meine jetzige Ehefrau ist tansanische Staatsangehörige.Ich bin deutscher Staatsbürger.Wir sind seit 2008 verheiratet.Im Jahre 1987 heiratete meine Frau zum ersten mal,ebenfalls einen Deutschen.Die Ehe wurde in Deutschland (Heidelberg) geschlossen. Während dieser Ehe hielt sich meine Frau in den Jahren 1990-1992 längere Zeit in den Vereinigten Staaten auf, um Familienmitglieder zu besuchen.Ihre damalige Ehe war zu diesem Zeitpunkt bereits als gescheitert zu betrachten.Im Laufe dieser Zeit hatte sie eine kurze Beziehung zu einem Amerikaner,die zu einer Schwangerschaft führte.Im Jahre 1991 brachte meine Frau Zwillinge zur Welt.Ort der Geburt war Houston im US Bundesstaat Texas.Also kamen die Kinder ehelich zur Welt ,auch wenn der damalige Ehemann nicht der leibliche Vater ist.Die Kinder erhielten amerikanische Geburtsurkunden,aber meine Frau ließ den Namen des Erzeugers auf Anraten ihrer Eltern in Tansania nicht eintragen.So steht also nur die Mutter als einziges Elternteil auf der Geburtsurkunde.Die Scheidung dieser ersten Ehe meiner Frau,fand dann im Jahr 1992 ebenfalls in Houston statt.Der Ehemann war bei der Verhandlung nicht selbst anwesend,erklärte aber seinen Willen zur Scheidung mit einer Einverständniserklärung.Leider werden die Kinder im Scheidungsurteil überhaupt nicht erwähnt,was eventuell auf Unwissenheit der Rechtslage oder schlechte Beratung zurückzuführen ist.So konnte der Status der Kinder bis heute nicht geklärt werden.Im Jahre 1993 brachte meine Frau die Zwillinge zu ihrer Familie nach Tansania.Die Kinder reisten mit amerikanischen Kinderpässen aus den USA aus.Die Eltern meiner Frau wünschten sich,das die Kinder bei ihnen aufwachsen und meine Frau ließ sich dazu überreden.Im Anschluss kehrte meine Frau ohne ihre Kinder nach Deutschland zurück,um die Familie in Tansania wirtschaftlich unterstützen zu können.Leider sind die amerikanischen Pässe der Kinder in der langen Zeit, die sie in Tansania leben, verloren gegangen und wurden bis heute noch nicht wieder ausgestellt.Meine Fragen sind: 1.Können die Kinder auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und wie stehen da die Chancen. 2.Muss die amerikanische Botschaft in Tansania,aufgrund der Geburtsurkunden,neue amerikanische Pässe ausstellen. 3.Wäre es auch möglich,das ich die Kinder adoptiere,damit wir als Familie zusammen leben können. 4.Ist ein Familiennachzug der Zwillinge noch möglich,auch wenn sie inzwischen bereits 21 Jahre alt sind.
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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Im Falle einer wesentlichen Erhöhung oder Senkung der Betriebskosten sind die Vorauszahlungen neu festzusetzen, gegebenenfalls auch während einer laufenden Abrechnungsperiode. 3.3 Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen Betriebskosten neu, so können diese vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgelegt und angemessene Vorauszahlungen festgesetzt werden. 3.4 Unbeschadet der Vereinbarung einer bestimmten Mietdauer kann der Vermieter Ansprüche nach dem Gesetz der Regelung der Miethöhe geltend machen. 3.5 Die vereinbarten Betriebskosten sind vom Mieter auch dann zu entrichten, wenn die Gegenleistung (etwa nach vorzeitigem Auszug) nicht in Anspruch genommen wird. 3.6 Die Miete ist spätestens zum 3.
Ist eine mündliche Abrede bei Verkauf von Kredit auch gültig ?
vom 18.11.2008 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, ich habe ein Schreiben von meiner Bank erhalten, nachdem man mir auf meine Frage geantwortet hat, ob die Bank hier Darlehen veräußert. Die Bank teilte mit, dass dies nicht zu Gepflogenheiten der Bank gehören würde usw... Kann man anhand dieser allgemeinen Erklärung eine rechtliche Bindung auf die einzelnen Darlehensverträge ableiten lassen ?
Prüfung des Kaufvertrages einer Eigentumswohnung
vom 21.4.2014 75 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich möchte eine Eigentumswohnung erwerben und habe den Kaufvertragsentwurf erhalten. Ich kaufe zum ersten Mal und bin sehr unsicher, was den Vertrag anbelangt. Neben der Prüfung des Vertrages auf "Fallstricke" würde ich gerne wissen, ob dieser fehlende, unnötige oder "gefährliche" Vereinbarungen enthält?