Kostenfolgen Zahnbehandlung nach Unfall durch Fremdverschulden, Verjährung?
vom 21.5.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Anna-Kathrin Mauch / Reichenbach
Sehr geehrte Damen und Herren, als Folge eines am 20. April 1987 im Alter von 19 Jahren durch Fremdverschulden erlittenen Unfallschadens am Ober- und Unterkiefer wird bei mir die zahlärtzliche Erneuerung einer in den Jahren 1992 eingesetzten Frontalbrücke im Oberkiefer notwendig. Gemäß einer Abfindungserklärung vom 13.11.1987 wurden gegenüber der gegnerischen Unfallversicherung lediglich die immateriellen Ansprüche (Schmerzengeld) abgefunden, nicht aber die materiellen Folgen wie z.