Nach Bezeichnung als asozial Anzeige wegen Beleidigung
vom 9.3.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo Anwalt, vor einigen Wochen sind unter uns neue Nachbarn eingezogen. Sie haben von Anfang an sehr viel Lärm gemacht, zeitweise bis nach 22 Uhr. Unser kleines Baby konnte dann nicht einschlafen oder ist durch den Krach aufgewacht.