einseitige erhebliche Änderung meiner Stellenbeschreibung durch Arbeitgeber wirksam?
vom 6.5.2017
30 €
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Ich kann dazu nur sagen, dass ich letztes Jahr 2016 sämtliche Zusatzaufgaben durch Mehrarbeit erledigt habe (insbesondere Personal-, Rechts- und Versicherungsangelegenheiten, Prüfung der korrekten Verbuchung von Rechnungen). ... Von dort kam auf meine Frage nach der Rechtmäßigkeit des vorgenannten Arbeitgebervorgehens von der Vorsitzenden nur die Bemerkung "in einem kleinen Unternehmen müsse man halt flexibel sein". ... Fragen: 1) Kann/ darf der Arbeitgeber meine Stellenbeschreibung einseitig ändern in dem vorbezeichneten erheblichen Umfang?