Wer trägt Straßenbaubeiträge
vom 26.1.2010
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Nach Ansicht des Verkäufers sind mit dieser Formulierung im Notarvertrag nur reine Erschließungskosten vom Verkäufer zu tragen und keine Modernisierungmaßnahmen der Straße (Erneuerung der Straßendecke, Erneuerung der Gehwege) Nach Meinung des Käufers sind auch diese Straßenausbaubeiträge vom Verkäufer zu übernehmen. ... Welche Kosten sind damit eingeschlossen und müssen vom Verkäufer getragen werden? Wäre es für den Verkäufer ratsam, sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Käufer einzulassen?