Sehr geehrte Damen und Herren, ein bestehender Bausparvertrag, abgeschlossen zum November 2003, Kündigungsfrist 6 Monate, soll vorzeitig gekündigt werden. Auszug Vermögensbildungsgesetz: - - - (4) Eine vorzeitige Verfügung ist abweichend von Absatz 2 unschädlich, wenn ... 2. der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluß, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind, ... - - - Die Situation: Bausparvertrag ist noch nicht gekündigt, Heirat am 06.10.2007.