Wohngeld Betrug.
vom 31.1.2017
31 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich hatte mir ein Zimmer in der Wohnung vorbehalten, indem ich während kurzen, manchmal 2-3 Tagen, Aufenthalten in Deutschland nächtigen konnte. ... Ich war offiziell in Deutschland abgemeldet. ... Der Bearbeiter empfahl asap: - Schriftliche Erklärung meiner Mieterin, dass ihr nicht bewußt war, meinen Einzug mitteilen zu müssen, da sie davon ausging das das Wohngeld „ nur an ihre Person" gebunden ist. - Meine schriftliche Erklärung das ich aus dem Ausland wieder zugezogen bin, ebenso meine Unwissenheit dieses ihm (seiner Behörde) mitteilen zu müssen und ein Nachweis meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse beizulegen.