Wohngeld Betrug.
31.01.2017 20:54
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Ich bin Eigentümer einer Wohnung, in der ich selber bis 2012 lebte.
Ich habe diese, kurz vor meinem Umzug in das außereuropäische Ausland, per Untermietvertrag an eine weibliche Person vermietet.
Ich hatte mir ein Zimmer in der Wohnung vorbehalten, indem ich während kurzen, manchmal 2-3 Tagen, Aufenthalten in Deutschland nächtigen konnte.
Die Untermieterin und ich waren uns einig, dass wir während diesen Aufenthalten eine WG bildeten,
zumal auch einige persönliche Gegenstände von mir, die nicht mit ins Ausland mitgenommen wurden, in der Wohnung verblieben.
Daher war die Miete deutlich unter dem ortsüblichen Mietzins für vergleichbare Wohnungen.
Ich war offiziell in Deutschland abgemeldet.
Die Untermieterin stellte einen Antrag auf Wohngeld, der positiv beschieden wurde und monatlich zur Auszahlung kam. Die vereinbarte Miete wurde pünktlich auf mein Konto überwiesen.
Der Mietvertag wurde zum 01.03.15 aktualisiert, weil die Mieterin ein Pflegekind aufnahm und dieses wurde auch vom Amt mittels Wohngeldbescheid anerkannt.
Im Dezember 2015 habe ich mich wieder in der Wohnung amtlich angemeldet, um meinen Umzug zolltechnisch für Ende August vorzubereiten. Eingezogen bin ich zum Ende August 2016.
Ich wusste im Dezember das ich bis zum Umzugstermin nicht mehr nach Deutschland kommen kann und wollte mit der frühen Anmeldung unnötige und kostenintensive Verzögerungen im Zoll verhindern),
Mit der Mieterin einigte ich mich auf Fortsetzung einer Wohngemeinschaft, ähnlich den Gepflogenheiten meiner kurzzeitigen Aufenthalte in der Vergangenheit.
Der Wohngeldbescheid läuft in kürze aus und somit hat die Mieterin einen Weiterleistungsantrag gestellt
Da ich Fragen zur Vermieterbescheinigung hatte, begleitet ich meine Mieterin zum Amt.
Der Bearbeiter ging in unserer Gegenwart den Antrag durch und stolperte über die Angaben der Antragstellerin in dem gefragt wird:
" Haben Sie einen Teil Ihrer Wohnung einer anderen Person untervermietet oder kostenlos überlassen oder benutzt eine nicht zum Haushalt rechende Person die Wohnung mit.", weil diese Frage mit ja beantwortet wurde, und als quer Hinweis der Eigentümer ( also ich) benannt wurde.
Der Bearbeiters war Ansicht das auch meine persönlichen Daten ( Name, GebDatum, FamStand,…) und auch meine Vermögensverhältnisse benannt werden müssen; da ich mit der Antragstellerin gemeinsam wohne.
Mein Einwand dass ich mich nicht dazu verpflichtet fühle, da ich mit der Mieterin eine WG gegründet habe, aber keinesfalls für Sie oder ihr Pflegekind einstehe oder finanziell aufkomme , wurde von dem Bearbeiter verworfen, weil der Gesetzgeber diese „ WG" schon lange verworfen hat und, sollte ich meiner Auskunftspflicht nicht nachkommen, würde das schon zur Ablehnung des Antrages führen.
Ich kann nachweisen dass die Miete monatlich auf mein Konto ging! Auch das wurde von dem Bearbeiter in Frage gestellt.
Wir haben im weiteren Gespräch auch eingeräumt das ich bereits seit September 2016 in der Wohnung lebe, uns aber nicht bewusst war (weil wir nicht gemeinschaftlich wirtschaften) dieses melden zu müssen.
Ich sagte ihm auch dass mein Einkommen, welches deutlich über dem Durchschnitt liegt, aus meiner Sicht nicht anzurechnen ist, da die Antragstellerin gemäß Vertrag mir zur Mietzahlung verpflichtet ist.
Der Bearbeiter ging gleich in den Vorwurf des Betruges über, er rechnete, überschlagend, die Summe der bereits gezahlten Beihilfe aus und kam zu dem Entschluss das der Schaden mehr als 1000 Euro ist und damit muss er (die Verwaltung) nun die Staatsanwaltschaft einschalten, weil beim einem Schaden von mehr als 1000 Euro Vorsatz anzunehmen ist.
Der Bearbeiter empfahl asap:
- Schriftliche Erklärung meiner Mieterin, dass ihr nicht bewußt war, meinen Einzug mitteilen zu müssen, da sie davon ausging das das Wohngeld „ nur an ihre Person" gebunden ist.
- Meine schriftliche Erklärung das ich aus dem Ausland wieder zugezogen bin, ebenso meine Unwissenheit dieses ihm (seiner Behörde) mitteilen zu müssen und ein Nachweis meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse beizulegen.
Ein Verfahren wegen Betrug oder der Beihilfe zum Betrug will ich nicht.
Wie soll ich mich, möglichst schadensmindernd für alle Beteiligen, verhalten? Auch unter dem Aspekt, dass ich die Wohnung in kürze, dauerhaft wieder verlassen werde und in meine Geburtssta