Hallo, hab ein Rechtliche Frage. ich habe mein PKW Renault 21 BJ 92 in 10/2004 in die Werkstadt (Freier KFZ Meisterbetrieb ) gebracht, um das Fahrzeug durchsehen zu lassen, weil TÜV anstand. ... Meine Frage ist nun, kann ich gegen die Freie Meisterwerkstadt Schadenersatz Geltend machen, und was kann ich gegenüber dem TÜV ( GTÜ ) Prüfer unternehmen? ... meiner meinung nach ist es nicht nur Grob Fahrlässig von der Freien Werksadt, sonndern erst Recht vom Prüfer !