Ich als ein Eigentümer habe mit einem Mieter, der in meiner ETW wohnt, einen Vertrag gemacht. ... HEisst das also auch, dass ich dann jedes Jahr für den Mieter die Heizkosten tragen kann und in Ermangelung einer Verteilungsregelung im Mietvertrag diese Kosten nicht auf den Mieter umlegen muss, da dies im Vorfeld ja per Vertrag weder der Stromheizung nicht gemacht wurde und auch nicht so absehbar war ? ... Lt. dieser Vorschrift habe ich als Vermieter ja das Recht auch gerichtlich eine Änderung des Vertrages durchzusetzen, wenn sich die Grundlagen gehörig geändert haben " (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann....