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Kündigung und Widerruf Telekom

| 11. September 2014 14:44 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


15:42

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Telekom. Wir waren langjährige Kunden und trotz ständiger Störungen und mangelnder Verbindung stets geduldig. Jetzt wollten wir doch unser Entertain-Comfort Paket kündigen und es kam ewig keine Antwort. Also ab in Shop und nachfragen. Nach langem Gespräch und freundlicher Beratung wurden wir überzeugt das es mit einem höherwertigerem Premium-Paket und der Umstellung auf IP-TV besser funktioniert. Also bestellt und gefreut. Es kam wie es kommen musste, nichts passiert. Nach Nachfrage bei Sky (war im Paket mit drin) hat die Telekom noch nicht umgestellt. Nach 1 1/2 Wochen und fast zehn Telefonaten keine Änderung. Jetzt habe ich direkt den Widerruf und die Kündigung des alten Vertrags geschrieben und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Rückschein kam vor zwei Wochen zurück und noch immer keine Bestätigung. Beim gerade geführten Telefonat kam raus das "die Kündigung überlesen wurde" ? und ich das neue Paket nicht widerrufen kann weil ich es im Shop abgeschlossen habe? Ich habe doch gesetzlich das Recht innerhalb von 14 Tagen von einem Vertrag zurück zu treten oder sehe ich das falsch? Ich danke ihnen dir die Antwort. Liebe Grüße Christian Bauermeister

11. September 2014 | 15:30

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf die Frage, ob die Kündigung übersehen oder "überlesen" wurde kommt es nicht an. Maßgeblich ist allein der Zugang der Kündigung beim Empfänger.

Gem. § 312g BGB steht einem Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu. Gehen Sie als Verbraucher hingegen in ein Geschäft und schließen dort einen Vertrag ab, steht Ihnen leider kein Widerrufsrecht zu.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2014 | 15:36

Also bin ich an das neue Paket gebunden und muss dafür zahlen obwohl ich bereits das vorherige Paket auf dem es basiert gekündigt habe? Das wäre ärgerlich weil ich in der Zwischenzeit bei einem anderen Anbieter ein ähnliches Paket abgeschlossen habe welches ich nicht mehr widerrufen kann und muss jetzt zwei Pakete bezahlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2014 | 15:42

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten noch einen Versuch unternehmen, sich mit der Telekom zu einigen. Vielleicht lässt sich ein Aufhebungsvertrag für das neue Paket aushandeln, durch den Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden, wenn Sie sich bereit erklären, die mit der Vertragslaufzeit verbundenen Kosten anteilig aber eben nicht vollständig zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 11. September 2014 | 15:47

Also bin ich an das neue Paket gebunden und muss dafür zahlen obwohl ich bereits das vorherige Paket auf dem es basiert gekündigt habe? Das wäre ärgerlich weil ich in der Zwischenzeit bei einem anderen Anbieter ein ähnliches Paket abgeschlossen habe welches ich nicht mehr widerrufen kann und muss jetzt zwei Pakete bezahlen?

Bewertung des Fragestellers 11. September 2014 | 15:50

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