Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auf die Frage, ob die Kündigung übersehen oder "überlesen" wurde kommt es nicht an. Maßgeblich ist allein der Zugang der Kündigung beim Empfänger.
Gem. § 312g BGB
steht einem Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zu. Gehen Sie als Verbraucher hingegen in ein Geschäft und schließen dort einen Vertrag ab, steht Ihnen leider kein Widerrufsrecht zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Also bin ich an das neue Paket gebunden und muss dafür zahlen obwohl ich bereits das vorherige Paket auf dem es basiert gekündigt habe? Das wäre ärgerlich weil ich in der Zwischenzeit bei einem anderen Anbieter ein ähnliches Paket abgeschlossen habe welches ich nicht mehr widerrufen kann und muss jetzt zwei Pakete bezahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten noch einen Versuch unternehmen, sich mit der Telekom zu einigen. Vielleicht lässt sich ein Aufhebungsvertrag für das neue Paket aushandeln, durch den Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden, wenn Sie sich bereit erklären, die mit der Vertragslaufzeit verbundenen Kosten anteilig aber eben nicht vollständig zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Also bin ich an das neue Paket gebunden und muss dafür zahlen obwohl ich bereits das vorherige Paket auf dem es basiert gekündigt habe? Das wäre ärgerlich weil ich in der Zwischenzeit bei einem anderen Anbieter ein ähnliches Paket abgeschlossen habe welches ich nicht mehr widerrufen kann und muss jetzt zwei Pakete bezahlen?