Vermieterhaftung bei Zahlungsverzug des Mieters für Trinkwasser
vom 4.11.2005
30 €
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beantwortet von
Seit 20 Jahren berechnet unser Wasserversorger den Mieters unseres Hauses das Trinkwasser direkt weil auch für jeden Mieter ein direkter Anschluss an die Hauptwasserleitung gebaut war. ... Zu Nachwendezeiten enthalten nun die Rechnungen des WVauf der Rückseite folgenden Hinweis: Sollten Mieter die Verbrauchsabrechnung beziehen, so haften die Grundstückseigentümer als Gesamzschuldner.