Kündigung wegen Eigenbedarf widerspricht einer Ergänzung zum Mietvertrag
vom 22.4.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Wohnung ist fremd vermietet. ... In 01/1999 wurde ein "Mietvertrag für Wohnungen" (Verlags-Nr. 525) abgeschlossen. ... In 02/2004 wurde eine formlose "Ergänzung zum Mietvertrag" mit folgendem Wortlaut verfasst: "Name Vermieter" und "Name Mieter" vereinbaren hiermit eine Verlängerung des zwischen den Parteien in 02/1999 geschlossenen Mietvertrags über die "Anschrift Wohnung" um weitere fünf Jahre bis zum Ende 02/2009.Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Konditionen, wie sie im Mietvertrag von 1999 festgelegt wurden."