Kostenrechnung für Erreichen eines Aufhebunsgvertrags
vom 24.10.2012
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Von Anfang an habe ich dem Anwalt klar gemacht, dass ich auf einen Aufhebungsvertrag mit einer vernünftigen Abfindung raus möchte, da mir klar war, dass ein Weiterarbeiten nicht mehr möglich war und habe betont dass ich nicht klagen möchte. Der Anwalt erläuterte mir, dass eine Androhung der Klage nur "Kettenrasseln" sei und man dann zu einer aussergerichtlichen Einigung käme. ... Daraufhin habe ich ihm die Einreichung einer Klage nochmal ausdrücklich untersagt, da wie er selbst gesagt hat die 50.000 völlig utopisch sind und er diese quasi aus der hohlen Hand geholt hat.