Kündigungsfristen und Neuanstrich
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Nachdem ich jetzt die Wohnung übergeben habe, behauptet mein Vermieter, dass ich bis zur Neuvermietung weiterhin Miete zu zahlen hätte. Außerdem verlangt er von mir den Neuanstrich der Decken und Wände, wie im Mietvertrag vermerkt. ----------------------------------------------- Mietvertrag auf Boorberg-Vordruck 70.684/029.3 §2 Absatz 1 angekreuzt "Es handelt sich um einen allgemeinen Mietvertrag von unbestimmter Dauer.... Der Vertrag kann von jedem Teil gekündigt werden mit einer Frist von.... 12 Monaten, wenn das Mietverhältnis mindestens 10 Jahre gedauert hat. §10 Zusätzliche Vereinbarungen: Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume, d.h. die Decken und Wände in frischgestrichenem Zustand zurückzugeben.