Fotograf - Berufsbezeichnung
vom 13.10.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Wenn man ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich tätig ist oder sich in die Handwerksrolle eintragen lässt, darf man sich dann Fotograf nennen und auch damit werben auch Flyern und Visitenkarten etc.