Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie tragen vor nach ca. 9.000 Bücher als Umlaufvermögen bei sich im Bestand zu haben.
Mit Aufgabe Ihrer Tätigkeit wäre eine Abschlussbilanz zu erstellen bzw. eine EÜR. Sofern diese Bücher also nicht verwertet werden, also nach der Abmeldung des Gewerbes, so ist dies als Entnahme und Überführung in das Privatvermögen zu bewerten.
Der Warenwert wird sinnvollerweise mit den Anschaffungskosten bewertet und fließt in der Tat in die letzte Abrechnung ein.
Die Entnahme ist also wertmäßig zu ermitteln und dem Finanzamt mitzuteilen. Darüber hinaus ist das Gewerbe anzumelden und alle weiteren steuerlichen Pflichten nachzukommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen