Hotel verändert einseitig Teilleistung vom Vertrag/Rücktrittsrecht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Nun hat das Hotel den Saal des Schlosses an eine größere Gesellschaft vermietet und uns dies per email 3 ½ Wochen vor der Trauung mitgeteilt: „Aus diesem Grund müssen wir Ihnen heute leider mitteilen, dass aufgrund einer (...)veranstaltung, die ebenfalls zum Zeitpunkt Ihrer gebuchten Feierlichkeiten stattfinden wird, wir aus Kapazitätsgründen den Saal des Schlosses benötigen und zur Verfügung stellen werden." ... Wir haben ein paar Fragen zu diesem Sachverhalt: Nach unserem Dafürhalten hat das Hotel unmissverständlich und endgültig vor, eine wesentliche Teilleistung des Vertrags nicht zu erbringen. ... Wir hatten bis jetzt im Vertrauen auf Erfüllung des Vertrags Kosten iHv ca. 1500 €.