Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Im Rahmen der Gutachtenerstellung prüft der Gutachter, ob ausreichend MIttel da sind, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Hierzu werden in der Regel EUR 2.500,- bis EUR 5.000,- benötigt, um die Kosten des Verfahrens abzudecken.
Sind keine Mittel mehr vorhanden oder nicht kurzfristig realisierbar wird das Verfahren mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt. In diesem Fall sind Sie Kraft Gesetz Liquidator und müssen die Gesellschaft abwickeln. Häufig kann die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister endgültig gelöscht werden, wenn keine Steuerschudlen bestehen. HIerzu reicht ein entsprechender Antrag an das Amtsgericht bei dem das Handelsregister geführt wird.
2. Sind ausreichend Mittel vorhanden, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein persönlicher Termin findet mit dem Insovlenzverwalter aktuell nicht statt. Insoweit sind SIe gehalten die entsprechenden Unterlagen dem Insolvenzverwalter zur Verfügung zu stellen.
Dies sind die Satzung (Gesellschaftsvertrag), der Nachweis über die EInzahlung des Stammkapitals, die Jahresabschlüsse mit den Summen- und Saldenlisten, Debotoren, Kreditoren. Im weiteren sind die Kontoauszüge zu übersenden. Soweit ein Steuerberater für SIe tätig wurde, können Sie diesen angeben. Der Insolvenzverwalter wird auch diesen zur Herausgabe entsprechender steuerlicher Unterlagen kontaktieren.
3. Im Ergebnis besteht kein Bedarf einen persönlichen Termin wahrzunehmen. Soweit das Verfahren eröffnet wird, sind die angeführten Unterlagen, ggfs ergänzt um einen Mietvertrag für die Geschäftsräume bereitzustellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/9353573
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Danke für die Antwort zunächst.
Der Verwalter stellt Fragen hinsichtlich genauer Erläuterungen des Geschäftes, der Kunden, warum ein Beratungsauftrag für eine mögliche Neuausrichtung etc erteilt wurde.
Was bezweckt er damit?
Vermögen ist nichts nennenswertes außer Schreibtisch, PC etc vorhanden
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Der Gutachter führt in seinem Gutachten auch etwas zum Geschäftszweck aus, was bei Ihrer GmbH auch einer Darstellung der Beratungstätigkeit für die Kunden umfassen wird. Der Gutachter verfasst sein Gutachten nicht vor dem Hintergrund, dass das Verfahren nicht eröffnet wird. Insoweit ist es auch für die künftige Beaufsichtigung durch das Insolvenzgericht erforderlich, dass das Insolvenzgericht einen Einblick in den Unternehmenszweck und die Tätigkeit des Unternehmens erhält.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt