Bußgeld wegen rückwirkender Gewerbeanmeldung
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir (5 Personen) haben 2009 eine Musikband als GbR gegründet. Aus Unwissenheit haben wir versäumt, eine Gewerbeanmeldung zu tätigen und auf Anraten des Steuerberaters haben wir dies rückwirkend getan. Daß hier eventuell ein Bußgeld betreffend einer Ordnungswidrigkeit auferlegt werden kann (nicht muss), war uns bewusst.