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Mangelrücke Aufwand Rücktransport / persönlicher Zeitaufwand

19. Februar 2025 08:20 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Ich habe mir über Amazon 4 Kissenfüllungen mit einer beschriebenen Größe 60x60 cm bestellt. Nachdem die Ware angekommen ist, habe ich mehrmals nachgemessen und es sind nur ca. 55x55cm. Somit sehen Kissenaußenhülle und Kissenfüllung wie ein Müllsack aus.

Ich habe dann eine Mangelrüge aufgesetzt mit der Aufforderung Ware rauszuschicken mit der von der Firma beschriebenen Größe und auch, dass die Firma bitte einen passenden Karton rausschickt, worin die nun geöffneten Kissen auch passen :

"
Es kann nicht sein, dass sie mangelhafte Ware rausschicken und Kunde soll mal richten. Nein ich fordere sie auf mir mangelfreie ware zu liefern, außerdem erwarte ich, dass sie die alte Ware abholen lassen und zwar benötige ich einen neuen unkarton, da die Ware ja stark komprimiert war und nun nicht mehr ist.
Ich gebe ihnen hierfür bis zum 27.2.2025 Zeit.
"

Dann kam irgendwie eine seltsame Antwort mit einem Rücksendeschein:

"
Ich habe Sie nicht dazu aufgefordert, etwas zu richten?! Wir haben auch keine Mangelhafte Ware versendet. Ich möchte Sie darum bitten, keine falschen Unterstellungen zumachen.
Anbei sende ich Ihnen ein Rücksendeetikett zu. Bitte retournieren Sie die Kissen an uns.
"
Dann habe ich nun ein letztes mal die Firma aufgefordert der Mangelrüge folge zu leisten und mit dem Hinweis, wenn ich tätig werde, dass ich den Zeitaufwand mit meiner Kostennote als Schadensersatz feltend mache:

"
Guten Tag, ich gebe ihnen noch ein letztes Mal die Chance ihre Ware selbstständig bei mir abzuholen und auszutauschen gegen Ware, welche ihrer Beschreibung entspricht. Laut gängiger Rechtssprechung sind sie verantwortlich für alle Kosten, welche für die Retournierung nötig sind.
Wenn ich dieses machen soll berechne ich ihnen 30 Minuten um in einem Lebensmittel Geschäft hin und her zu fahren und den passenden Karton zu besorgen, 10 min um zu verpacken und nochmals 20 Minuten um zur Post zu kommen und hin und her zufahren.
Ich berechne hier 60€ pro Stunde.
Falls die nächste Nachricht hier keine vernünftige Lösung gibt, werde ich das an Amazon weiterleiten. Diesen Zeitaufwand werde ich dann auch als Schadensersatz ihnen berechnen und falls Amazon da nichts macht werde ich das an einen Rechtsanwalt weiterleiten.
Wie gesagt kann nicht sein, dass sie hier mangelhafte Ware versenden und dann der Kunde hier 1 Stunde seiner Zeit verschwendet.
"

Nun kommt von der Firma die nächste seltsame Nachricht, wo hier von Rückabwicklung die Rede ist:

"
anbei sende ich Ihnen einen Auszug, was Sie beachten müssen, wenn Sie Online bestellen:
"Der Verbraucher trifft eine so genannte Schickschuld, hiernach muss der Verbraucher die Ware ordnungsgemäß verpackt an einen ordnungsgemäß ausgewählten Transportdienstleister übergeben.
Es entsteht für den Verbraucher im Rahmen des Rückabwicklungsverhältnisses eine neue primäre Leistungspflicht, die Ware zurückzusenden (Rücksendepflicht). Diese Rücksendepflicht des Verbrauchers wird durch die aus § 241 Abs. 2 BGB entspringenden Nebenleistungspflicht ergänzt, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken, damit diese nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vor Beschädigungen auf dem Transportweg geschützt wird."
Von weiteren Nachrichten solcher Art sehe ich ab.
"

Meine Fragen:

1. Ich würde gerne wie beschrieben, dass die Firma sich um die Lieferung der mangelfreien Ware und die Abholung der mangelhaften Ware auf ihre Kosten erledigt, da ich nicht bereit bin, wie geschildert, hier 1 Stunde meiner Zeit kostenlos zu investieren. Wie ist die Rechtssprechung dazu?

2. Kann ich als Schadensersatz nun den weiteren Zeitaufwand für zum Beispiel diese Rechtsauskunft, dann die Gebühren für diese Rechtsauskunft aber auch falls ich tätig werde und selbstständig denen die Ware zurück schicke und Aufwand für E-Mails etc.pp. denen als Schadenersatz in Rechnung stellen?

Viele Grüße

19. Februar 2025 | 10:56

Antwort

von


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31157 Sarstedt
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben über Amazon Kissenfüllungen mit den Maßen 60x60 cm bestellt, jedoch Produkte erhalten, die lediglich 55x55 cm messen. Dies stellt einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB dar, da die gelieferten Waren nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

1. Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung und Kostenübernahme

Gemäß § 439 Abs. 1 BGB haben Sie als Käufer das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen, entweder in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. In Ihrem Fall wäre die Lieferung von Kissenfüllungen in der korrekten Größe die angemessene Nacherfüllung.

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zurückzunehmen und Ihnen eine mangelfreie Ware zu liefern. Es obliegt dem Verkäufer, die Rückholung der mangelhaften Ware zu organisieren, insbesondere wenn die Rücksendung für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre.

2. Rücksendebedingungen und deren Einfluss auf die Kostenverteilung

Ob der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware bei Ihnen abzuholen oder ob Sie sie zurücksenden müssen, hängt auch von den individuellen Rücksendebedingungen ab. Oftmals ist in den AGB des Verkäufers oder den Amazon-Rückgaberichtlinien geregelt, dass der Käufer die Ware selbstständig zurücksenden muss, auch wenn der Verkäufer die Kosten trägt. Falls in den Bedingungen explizit geregelt ist, dass der Käufer für die Rücksendung verantwortlich ist, müssen Sie sich darauf einstellen, die Ware selbst zu retournieren, allerdings auf Kosten des Verkäufers.

In diesem Zusammenhang spielt auch § 475 Abs. 3 BGB eine Rolle, der besagt, dass der Verkäufer einer mangelhaften Ware die Ware auf eigene Kosten zurücknehmen muss. Hier kann jedoch streitig sein, ob der Verkäufer die Abholung aktiv organisieren muss oder ob es ausreicht, Ihnen ein Rücksendeetikett bereitzustellen. In der Praxis gehen viele Verkäufer von Letzterem aus, was in vielen Fällen als zumutbar angesehen wird.

3. Anspruch auf Schadensersatz für zusätzlichen Aufwand

Neben dem Nacherfüllungsanspruch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB in Verbindung mit §§ 280 ff. BGB geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen durch die Pflichtverletzung des Verkäufers ein Schaden entstanden ist und der Verkäufer diese zu vertreten hat.

In Ihrem Fall könnte der Zeitaufwand für die Beschaffung eines geeigneten Kartons, das Verpacken der Ware und der Transport zur Poststelle als Schaden betrachtet werden. Allerdings ist die Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs in der Praxis oft schwierig. Einerseits hängt es davon ab, ob Sie verpflichtet waren, die Rücksendung selbst zu organisieren (siehe Punkt 2), andererseits könnte der Verkäufer argumentieren, dass die Bereitstellung eines Rücksendeetiketts eine zumutbare Möglichkeit darstellt, die mangelhafte Ware zurückzusenden, wodurch ein zusätzlicher Aufwand Ihrerseits vermeidbar gewesen wäre.

Darüber hinaus sind Ansprüche auf Schadensersatz für Zeitaufwand oft problematisch, da Gerichte in solchen Fällen regelmäßig argumentieren, dass ein gewisser Aufwand bei der Abwicklung von Reklamationen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Eine Berechnung von 60 € pro Stunde für eine private Tätigkeit könnte daher als unverhältnismäßig angesehen werden.

4. Fazit

Sie haben das Recht, vom Verkäufer die Lieferung mangelfreier Kissenfüllungen zu verlangen und die Rücknahme der mangelhaften Ware auf dessen Kosten zu fordern. Ob Sie jedoch die Rücksendung selbst übernehmen müssen oder der Verkäufer die Abholung organisieren muss, hängt von den Rückgabebedingungen des Verkäufers bzw. von Amazon ab.

Hinsichtlich des Ersatzes für Ihren zusätzlichen Zeitaufwand bestehen zwar theoretisch Ansprüche, deren Durchsetzung jedoch mit Unsicherheiten behaftet ist. Sollte in den Rückgabebedingungen keine ausdrückliche Pflicht des Verkäufers zur Abholung bestehen, wäre Ihr Zeitaufwand für die Rücksendung möglicherweise hinzunehmen, auch wenn der Verkäufer die Kosten tragen muss. Es wäre daher ratsam, zunächst den Verkäufer auf seine gesetzlichen Pflichten hinzuweisen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Sollte der Verkäufer sich weiterhin weigern, seinen Verpflichtungen nachzukommen, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten oder den Fall an die Plattform Amazon zu eskalieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


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