Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben über Amazon Kissenfüllungen mit den Maßen 60x60 cm bestellt, jedoch Produkte erhalten, die lediglich 55x55 cm messen. Dies stellt einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB dar, da die gelieferten Waren nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
1. Verpflichtung des Verkäufers zur Nacherfüllung und Kostenübernahme
Gemäß § 439 Abs. 1 BGB haben Sie als Käufer das Recht, vom Verkäufer Nacherfüllung zu verlangen, entweder in Form der Nachbesserung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. In Ihrem Fall wäre die Lieferung von Kissenfüllungen in der korrekten Größe die angemessene Nacherfüllung.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Dies bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zurückzunehmen und Ihnen eine mangelfreie Ware zu liefern. Es obliegt dem Verkäufer, die Rückholung der mangelhaften Ware zu organisieren, insbesondere wenn die Rücksendung für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre.
2. Rücksendebedingungen und deren Einfluss auf die Kostenverteilung
Ob der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware bei Ihnen abzuholen oder ob Sie sie zurücksenden müssen, hängt auch von den individuellen Rücksendebedingungen ab. Oftmals ist in den AGB des Verkäufers oder den Amazon-Rückgaberichtlinien geregelt, dass der Käufer die Ware selbstständig zurücksenden muss, auch wenn der Verkäufer die Kosten trägt. Falls in den Bedingungen explizit geregelt ist, dass der Käufer für die Rücksendung verantwortlich ist, müssen Sie sich darauf einstellen, die Ware selbst zu retournieren, allerdings auf Kosten des Verkäufers.
In diesem Zusammenhang spielt auch § 475 Abs. 3 BGB eine Rolle, der besagt, dass der Verkäufer einer mangelhaften Ware die Ware auf eigene Kosten zurücknehmen muss. Hier kann jedoch streitig sein, ob der Verkäufer die Abholung aktiv organisieren muss oder ob es ausreicht, Ihnen ein Rücksendeetikett bereitzustellen. In der Praxis gehen viele Verkäufer von Letzterem aus, was in vielen Fällen als zumutbar angesehen wird.
3. Anspruch auf Schadensersatz für zusätzlichen Aufwand
Neben dem Nacherfüllungsanspruch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3 BGB in Verbindung mit §§ 280 ff. BGB geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen durch die Pflichtverletzung des Verkäufers ein Schaden entstanden ist und der Verkäufer diese zu vertreten hat.
In Ihrem Fall könnte der Zeitaufwand für die Beschaffung eines geeigneten Kartons, das Verpacken der Ware und der Transport zur Poststelle als Schaden betrachtet werden. Allerdings ist die Durchsetzbarkeit eines solchen Anspruchs in der Praxis oft schwierig. Einerseits hängt es davon ab, ob Sie verpflichtet waren, die Rücksendung selbst zu organisieren (siehe Punkt 2), andererseits könnte der Verkäufer argumentieren, dass die Bereitstellung eines Rücksendeetiketts eine zumutbare Möglichkeit darstellt, die mangelhafte Ware zurückzusenden, wodurch ein zusätzlicher Aufwand Ihrerseits vermeidbar gewesen wäre.
Darüber hinaus sind Ansprüche auf Schadensersatz für Zeitaufwand oft problematisch, da Gerichte in solchen Fällen regelmäßig argumentieren, dass ein gewisser Aufwand bei der Abwicklung von Reklamationen zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Eine Berechnung von 60 € pro Stunde für eine private Tätigkeit könnte daher als unverhältnismäßig angesehen werden.
4. Fazit
Sie haben das Recht, vom Verkäufer die Lieferung mangelfreier Kissenfüllungen zu verlangen und die Rücknahme der mangelhaften Ware auf dessen Kosten zu fordern. Ob Sie jedoch die Rücksendung selbst übernehmen müssen oder der Verkäufer die Abholung organisieren muss, hängt von den Rückgabebedingungen des Verkäufers bzw. von Amazon ab.
Hinsichtlich des Ersatzes für Ihren zusätzlichen Zeitaufwand bestehen zwar theoretisch Ansprüche, deren Durchsetzung jedoch mit Unsicherheiten behaftet ist. Sollte in den Rückgabebedingungen keine ausdrückliche Pflicht des Verkäufers zur Abholung bestehen, wäre Ihr Zeitaufwand für die Rücksendung möglicherweise hinzunehmen, auch wenn der Verkäufer die Kosten tragen muss. Es wäre daher ratsam, zunächst den Verkäufer auf seine gesetzlichen Pflichten hinzuweisen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Sollte der Verkäufer sich weiterhin weigern, seinen Verpflichtungen nachzukommen, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten oder den Fall an die Plattform Amazon zu eskalieren.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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