Nebentätigkeit des GmbH Gesch.führers
vom 25.5.2017
61 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Ein Gesch.führer einer GmbH führt eine Nebentätigkeit aus, allerdings in einem anderen Kundensegment und mit Ware, die nicht zum Unternehmensfeld lt.Handelsreg.Eintrag der GmbH gehört. Er bezieht allerdings die Ware eben über diese GmbH , da diese vorteilhafte und bestehende Lieferantenverträge für ein Sortiment hat, welches allerdings aus marktrelevanten Gründen nicht verkauft werden kann und auch nicht in der Beschreibung des Geschäftsgegenstandes erwähnt ist. Liegt hier ein Verstoss gegen das GmbH-Gesetz vor?