Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

1.198 Ergebnisse für vertrag tarifvertrag

Muss ich bei Kündigung meine Jahressonderzahlung zurückzahlen
vom 20.12.2023 für 72 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
In meinem Vertrag ist folgendes festgehalten: § 27 [1] Jahressonderzahlung (Ergänzung zu § 20 TV-L) (1) Anstelle von § 20 Abs. 2 Satz 1 TV-L gilt folgende Regelung: Die Jahressonderzahlung beträgt bei Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in den Entgeltgruppen 52 80 v.H. 70 v.H. 60 v.H. 50 V.H.
Urlaubsanspruch bei Kündigung im laufenden Jahr
vom 6.5.2014 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Es bestehen keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. ... Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist für eine Arbeitgeberkündigung durch Gesetzt, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung in gleichem Umfang die Verlängerung der Kündigungsfrist für die Kündigung durch den Arbeitnehmer zur Folge hat.
Freiwillige Betriebsvereinbarung / Altersteilzeit
vom 14.8.2009 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage bzgl. eines Problems mit meinem Arbeitgeber: Ich (Jahrgang 1951) arbeite seit 15 Jahren in dem betreffenden Unternehmen. Seit mittlerweile über drei Jahren versuche ich mich, mit meinem Arbeitgeber über eine Regelung zur Altersteilzeit zu einigen. Allerdings wurde ich immer wieder vertröstet mit den Worten, dass es geprüft werde.
Arbeitsunfall Lohnfortzahlung
vom 4.10.2012 75 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich bin davon ausgegangen, dass sich der Vertrag stillschweigend anpasst, wenn die vertraglich vereinbarte Mindeststundenanzahl im Monat regelmäßig weit überschritten wird, das heisst das der Monatsdurchschnitt dann tatsächlich Maßgeben ist, also in meinem Fall 100 Std.
Arbeitsrecht - Kündigungsklausel unwirksam - was nun?
vom 30.6.2012 65 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Ein Tarifvertrag gilt nicht. ... Die Kündigungsklausel fand wahrscheinlich bei zwei weiteren Verträgen (für Abteilungsleiter und Sekretärin) Verwendung. Schließlich findet sich im Vertragstext unter "Vertragsänderungen" noch folgende Klausel: "Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
Vertragsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
vom 23.11.2022 für 60 €
BGB § 311 (Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (§ 311 BGB). ... Zu einem Abschluss des Vertrages bzw. der Bestätigung der inhaltlichen Änderung der bestehenden Arbeitsverträge. BGB § 145 Bindung an den Antrag: Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Monatliche Stunden
vom 2.2.2017 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Mitarbeiterin hat im Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden stehen. Bei dem Stundenzettel schreibt die Mitarbeiterin eine monatliche Mindeststundenzahl von 160 Stunden. Das passt doch nicht, da die Arbeitstage im Monat doch immer unterschiedlich sind.
Freiberuflich im Nebenerwerb, tricky....
vom 6.7.2009 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich bin schwanger, plane aber jetzt schon, nach der Elternzeit (1 Jahr) definitiv nicht mehr in das Unternehmen zurückzukehren, u.a. weil eine Reduzierung der Stunden nicht möglich ist (< 10 Mitarbeiter), was aber bei uns leider nicht mit der Familie vereinbar ist und die Rahmenbedingungen auch sonst nicht mehr passen. Gerne möchte ich nicht erst die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit wahrnehmen, sondern früher kündigen. In der letzten Elternzeit wurde ich ständig vom Chef angerufen, in Themen involviert und es wurde sogar erwartet, dass ich im Büro ab und an erscheine, um Arbeitsdinge zu besprechen.