Elternzeit Selbständigkeit (freiberuflich)
vom 27.11.2011
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Guten Tag, ich bin unbefristet angestellt mit 40 Stunden und für drei Jahre in Elternzeit. Ich war schon vorher parallel selbständig aber ohne nennenswerte Einkünfte, AG war informiert. Nun habe ich auch während der Elternzeit die Nebentätigkeitserklärung weiterhin aufrecht erhalten und arbeite freiberuflich selbständig.