Mietvertragszusatz "bei Auszug untapezierte Wände tapezieren" gültig?
vom 6.1.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In einer "Invididuellen Vereinbarung zum Mietvertrag" steht nun, dass mir bekannt sei, dass der Vormieter die Wände in tapeziertem Zustand hätte zurückgeben müssen. ... Und: Wenn ich drei verschiedene Nachmieter anbiete, der meinen Geschmack für untapezierte Wände teilen und die Wohnung in einem guten Zustand aber ohne Tapeten übernehmen würden - kann der Vermieter trotzdem auf den Tapeten bestehen? Zusatzinfo: Der Hauptteil des Mietvertrags ist anscheinend ein Standardvertrag der GRUNDEIGENTUM-VERLAGS GMBH (Fassung I-AGB/KE/7.2008).