Mietrecht - Arbeiten an Fassade mit Asbestverkleidung nach Wasserschaden Balkon
vom 24.7.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Es gab einen Wasserschaden am Balkon (Wasser nicht richtig abgeflossen), der leider nicht schon vor dem Einzug behoben wurde. ... Der Vermieter und auch nicht die Arbeiter also die Firma hat uns über Asbestarbeiten aufgeklärt oder über Risiken informiert. ... Und auch noch andere Sachen passen nicht, das Warmwasser schießt erst nach ca. 3 Minuten ein, bisher weigert sich der Vermieter das zu ändern.