Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes möchte ich hierzu wie folgt Stellung nehmen:
Wenn der Wasserschaden von Ihrer Wohnung ausging, dann wird aufgrund der Sphärentheorie zunächst einmal vermutet, dass Sie auch dafür verantwortlich sind. Das heißt, im Zweifelsfall müssen Sie Ihrem Vermieter oder den anderen Hausbewohnern bzw. Anspruchstellern beweisen, dass Sie nicht verantwortlich sind, wobei mögliche Anspruchsteller Ihre Verantwortlichkeit beweisen müssen, soweit Ihnen dies als außerhalb Ihrer Wohnung Stehende möglich ist. Letztlich hätte dann ein Gericht, die konkrete Beweislastverteilung abhängig vom geltend gemachten Anspruch zu entscheiden.
Sie sollten auf jeden Fall Ihre Versicherung von dem Vorfall unterrichten. Dies ist Ihre Obliegenheit sobald die Möglichkeit eines Versicherungsfalles vorliegt und nicht erst dann, wenn auch die Schadenursache feststeht. Außerdem wird Ihre Versicherung bemüht sein, nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch ihren Versicherungsnehmer (also durch Sie) entstanden ist. Im Regelfall ist hier die Hausratversicherung zuständig, eventuell ist auch an Ihre Privathaftpflichtversicherung zu denken.
Möglicherweise tritt auch die Gebäudehaftpflichtversicherung Ihres Vermieters ein.
Die Rechnung der Feuerwehr müssen Sie zunächst bezahlen, da der Anlass für deren Einsatz wohl zunächst in Ihrer Wohnung zu suchen ist. Sollte sich später herausstellen, dass ein anderer für den Schaden verantwortlich ist, dann können Sie diese Kosten natürlich im Wege des Schadensersatzes gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen.
Sie sollten aber den Bericht der Feuerwehr anfordern, um die Richtigkeit der Rechnung überprüfen zu können.
Wenn Sie Ihren eigenen Schaden geltend machen wollen, dann muss es Ihr Anliegen sein, den Verursacher des Schadens ausfindig zu machen, evtl. durch ein Sachverständigengutachten. Die nicht unerheblichen Gutachterkosten müßten Sie dann aber zunächst einmal vorstrecken. Wenn Sie Ihre Ansprüche später gerichtlich geltend machen wollen, kommt auch ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht. Aber auch da müssen Sie zunächst die Kosten vorstrecken.
Hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen Sie bleibt Ihnen nichts anderes übrig als abzuwarten. Denkbar wären hier vor allem Ansprüche des Vermieters und der Mieter aus der Wohnung unter Ihnen bzw. Ansprüche von deren Versicherern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine erste rechtliche Orientierung geben.
Sollten Sie zur Wahrung Ihrer Rechte später noch anwaltliche Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Hänsgen
Rechtsanwältin
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