Spekulationssteuer bei eigengenutzter Wohnung
vom 21.5.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Fertigstellung der Wohnungen war im August 2024, anschließend sind wir direkt selbst in eine unserer Wohnungen eingezogen und haben uns dann auch umgemeldet. Die anderen beiden Wohnungen wurden vermietet. Wegen geänderten privaten Umständen müssen meine Frau und ich nun eine der Wohnungen verkaufen, wir wollen unsere eigengenutzte Wohnung verkaufen und woanders in Miete gehen.