Werkvertrag/Bauträgervertrag - kann Auftragnehmer beauftragte Leistungen verweigern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine energieeffiziente Eigentumswohnung (KfW 55) vom Bauträger gekauft, die aktuell von diesem hergestellt wird. a) Im Kaufvertrag wird [Auszug] "abweichend von der Baubeschreibung und dem Aufteilungsplan folgendes vereinbart: [...] d) in der Küche wird der Dunstabzug per Abluft möglich sein." ... Konkrete Antwort zum Thema: "Fakt ist aber, dass wir von [Unternehmensname] leider keine Mauerkästen/Löcher etc. mehr für Dunstabzugshauben in der Küche einbauen werden". b) Weiters haben wir einen Wanddurchbruch für eine Katzenklappe als Sonderwunsch in einem separaten Angebot beauftragt.