Nachbarvereinbarung bei Anbau
vom 3.2.2014
54 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sehr geehrter Herr Anwalt, es ist folgendes geplant: Ein Neubau mit Keller soll an ein nicht unterkellertes Bestandsgebäude angebaut werden. Geplant ist eine Unterfangung die mit Erdanker unter dem Bestandsgebäude rückverankert wird. Die Erdanker sind temporär, d.h. sie sind nur während der Bauzeit für die offene Baugrube wirksam.