Erbberechtigung
vom 28.3.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Folgende Situation: In einer Zugewinngemeinschaft hat der Ehemann das gesamte vorhandene Erbgut während der gemeinsamen Ehe allein erwirtschaftet.Seine Ehefrau hat auch keinen Besitz mit in die Ehe eingebracht.Es existieren keine Kinder bzw. sonstige gesetzlich erbberechtigten Personen der ersten Erbfolge.Lediglich seitens der Ehefrau sind noch Nichten und Neffen vorhanden. Meine Frage: Sind die letzgenannten Personen in diesem Fall auch erbberechtigt? Danke für die Auskunft Mit freundlichem Gruß Horst