Schaden an Gebäude nach Vertragsunterzeichung / Vor Übergabe
vom 5.12.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Es handelt sich dabei um eine der verkauften Wohnungen. ... Bei einer Undichtigkeit im Dach, ist ja eigentlich die WEG verantwortlich, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Nach der Übernahme hätte der neue Eigentümer die WEG-Mehrheit.