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Zusätzliche Rechnungen für Dienstleistung ohne Preisauskunft und ohne Auftrag

25. Juli 2022 13:59 |
Preis: 34,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin Eigentümer einer Wohnung.

Unsere Hausverwaltung hat die Reinigung der Glasüberdachung der Balkone beauftragt. Betroffen sind drei Wohnungen in der obersten Etage. Die Kosten i.H.v. etwa 600 EUR sollten von der Gemeinschaft getragen werden. Der genaue Inhalt des Auftrags ist uns bis jetzt nicht bekannt.

Meine Wohnung war die erste, in der gereinigt wurde.
Die Mitarbeiter der Firma reinigten zunächst die Oberseite des Glases und wiesen mich aktiv darauf hin, dass auch die Unterseite verschmutzt sei. Ich wurde gefragt, ob diese auch gereinigt werden sollte. Diese Frage beantwortete ich mit "JA", da sonst das Glas schmutzig geblieben wäre. Zu keinem Zeitpunkt wurden wir darauf hingewiesen, dass dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Die Besonderheit, dass die Unterseite des Vordaches unser Sondereigentum (Privateigentum) ist, war mir auch nicht bekannt.

Nun ruft mich diese Firma an und will mir eine Rechnung schicken, die ich privat bezahlen soll. Es geht um die Reinigung der Unterseite, die zum Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers gehört. Laut Hausverwaltung wurde nur die Reinigung der Oberseite des Glases in Auftrag gegeben und sie weigert sich, für alles zu zahlen.

Mehr noch: laut Reinigungsfirma hätte ich mit meinem "JA" diese kostenpflichtige Zusatzleistung "versehentlich" sogar für die beiden anderen Parteien bestellt, so dass diese nun ebenfalls zahlen müssen. Es geht also um drei Rechnungen mit jeweils knapp 200 EUR brutto.

Noch einmal zusammengefasst:
Eine Reinigung der Oberseite der Überdachung (des Gemeinschaftseigentums) wurde schriftlich bestellt, ohne die Einzelheiten des Auftrags uns zu nennen.
Die Unterseite (angeblich unser Sondereigentum) wurde schließlich ebenfalls gereinigt, ohne dass ein schriftlicher Auftrag vorlag und ohne mich bzw. uns darüber zu informieren, dass dies zusätzliche Kosten verursachen würde.
Auch der Mitarbeiter der Reinigungsfirma hat am Telefon bestätigt, dass weder im Vorfeld noch später vor Ort auf die möglichen Kosten hingewiesen wurde.

Wir sind natürlich nicht bereit, diese unerwarteten Mehrkosten privat zu tragen.

Wie sind unsere Erfolgsaussichten und womit sollten wir argumentieren?

25. Juli 2022 | 14:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es fehlt hier bereits an einem wirksamen Vertragsschluss. Denn Sie wollten mit Ihrem "Ja" auf die Frage keinen neuen Vertrag schließen, sondern sind berechtigterweise davon ausgegangen, dass die Reinigung der Unterseite vom ursprünglichen Auftrag mit abgedeckt ist. Der Dienstleister hätte Sie darauf hinweisen müssen, dass diese Reinigung eine Sonderleistung darstellt und über den ursprünglichen Auftrag kostenpflichtig hinausgehen würde. Er durfte auch nicht davon ausgehen, dass Sie überhaupt befugt sind, den ursprünglichen Auftrag im Namen der Gemeinschaft oder einzelner anderer Eigentümer zu erweitern.

Sie sollten daher darauf verweisen, dass Sie keinen Auftrag dazu erteilt haben, hilfsweise fechten Sie die behauptete Auftragserteilung wegen Irrtums an (dies sollte unverzüglich schriftlich gegenüber dem Dienstleister geschehen).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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