Niederlegung Mietshausverwaltung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Dies wird ihm verweigert mit Hinweis darauf, dass ja überhaupt kein Verwaltervertrag gekündigt ist und der Verwalter außer Haus ist. ... Dann könnte sein, dass die Hausverwaltung haftet, wenn morgen das Haus abbrennt und sie nichteinmal die Feuerwehr ruft. Die Hausverwaltung will natürlich selbst nicht kündigen, denn die Verträge müßten bis zum 31.12.2011 bestehen und somit steht ihr ja das Honorar zu.