Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand im übrigen von allen öffentlichen und privaten Lasten sowie von Rechten Dritter freizustellen. § 6 Wirtschaftlicher Übergang Besitz, Nutzungen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes, ferner die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sowie alle Rechte und Pflichten aus den Gebäudeversicherungen gehen auf den Käufer über mit Zahlung des Kaufpreises. ... Der Verkäufer erklärt, dass der Kaufvertrag der Zustimmung des Verwalters bedarf. ... Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde können zur Unwirksamkeit des gesamten Kaufvertrages führen; die Beteiligten erklären, dass alle Kaufvertragsvereinbarungen in dieser Urkunde richtig und vollständig niedergelegt sind. § 9 Kosten, Gebühren, Steuern Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.