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Pkw Verkauf privat , Kennzeichen hat Käufer übernommen meldet pkw nicht um

13. Juni 2020 23:06 |
Preis: 47,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Gem. 95 Abs. I VVG übernimmt der Käufer einer versicherten Sache vom Verkäufers dessen Versicherungsvertrag und tritt in die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn nicht gekündigt wird.

Hallo ich habe diese Woche Dienstag meinen Pkw verkauft mit ADAC Kaufvertrag.
Ich habe dooferweise mehrere Fehler gemacht, und jetzt hat der Käufer das Auto nicht wie vereinbart ab/ umgemeldet. Ich habe jetzt natürlich Sorge über mögliche Konsequenzen.
1. Die KFZ Kennzeichen habe ich dran gelassen damit der Käufer es ummelden kann, allerdings ist mir erst heute eingefallen das ich dieses mal da ich das Auto kaum nutze im Versicherungsschutz nur 1 Fahrer eingetragen habe. Dh. ich weiss nicht wenn was passiert wer denn dann haftet bzw aufkommt.
2. Der Käufer meinte das er erst Dienstag einen Termin bekommt vorher nicht, also 1 Woche später und paar Tage später wie lt Kaufvertrag festgehalten wurde.
Ausgemacht war Freitag bzw heute , wobei heute ja eh nicht geht da Samstag.
Wir haben heute telefoniert und der Käufer reagiert nicht mehr nachdem ich ihn drauf aufmerksam geamcht habe das a) das Fahrzeug nur auf mich eingetragen ist bei KFZ Haftpflicht und b) er wollte die Kennzeichen mir nicht mehr geben - ich versicherte ihm sie ihm zurück zu geben wenn er einen Termin bei der Zulassungsstelle hat aber das risiko wollte er nicht eingehen.
3. Ich habe zu allem Mist auch noch festgestellt das zwar Kaufdatum diesen Dienstag festgehalten wurde aber die Kilometerzahl habe ich in der eile an dem Tag vergessen einzutragen d.h. diese fehlt im Kaufvertrag, ob das jetzt Konsequenzen hat weiss ich nicht.
Laut Aussage Telefonat hat er Montag Termin und Dienstag sagt er wäre es ab/ umgemeldet aber das weiss ich auch erst wenn. ....
Ich habe Dienstag 09.06.2020 an Versicherung und Zulassungsstelle die Kfz Abmeldebestätigung per Email gesendet.
Dennoch habe ich natürlich Sorge über Probleme die eventuell durch die Halterthematik auf mich zu kommen könnten.
Ich hoffe sie können mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich hoffe, Sie haben den Kaufvertrag in Kopie.

Die Meldung an Ihre Kfz-Versicherung und an die Zulassungsstelle waren richtig. Sie benötigen aber eine Bestätigung.


Gem. § 95 VVG ist die Veräußerung der versicherten Sache geregelt:

Gem. Abs. I tritt der Käufer an Stelle des Verkäufers in die während der Dauer seines Eigentums in die sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
> Er kann gem. 96 Abs. II S.1 VVG den Vertrag fristlos oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, aber zunächst besteht der volle Versicherungsschutz.
Gem. 96 Abs. I S.1 VVG kann der Versicherer dem Käufer mit einer Frist von einem Monat.

Gem. Abs. II haften Verkäufer und Käufer für die Versicherungsprämie als Gesamtschuldner (für die Dauer der gemeinsamen Versicherungsperiode).

> Diese Zeitspanne verlängert der Käufer zunächst auf Ihre Kosten.

Gem. 96 Abs. III S.1 VVG haften Sie,
wenn der Vertrag gekündigt wird,
egal von wem. Der Käufer haftet nicht.

Gem. Abs. III muß der Versicherer den Eintritt des Käufers in den Vertrag erst ab dem Zeitpunkt gegen sich gelten lassen, in dem er Kenntnis vom Verkauf erlangt hat.

> das ist Dienstag, der 09.06.2020,
wenn der Eingang Ihrer eMail bestätigt wird. Bis dahin haften Sie z.B. mit Ihrem Schadensfreiheitsrabatt und ggf. mit einer Selbstbeteiligung für Unfälle.

Das Fehlen des Kilometerstands im Kaufvertrag ist unschädlich, es sei denn Sie haben etwas Spezielles zugesichert.

Die Konsequenz aus der Überlassung des PKW an den Käufer mit Kennzeichen ergibt sich aus § 95 VVG , es sei denn,
Sie haben dazu spezielle Regelungen getroffen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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