Sehr geehrter Damen und Herren, ich bin Freiberufler in einer GbR ( 2 Personen), nicht umsatzsteuerpflichtig. Wir haben einen alten abgeschriebenen Pkw durch einen neuen ersetzt, ein Gutachten vom Sachverständigen anfertigen lassen und ich habe den Pkw zu diesem Wert (1800,00 €) in mein Privatvermögen entnommen, ursprünglich um ihn privat weiter zu nutzen (das ist dann über 1,5 Jahre geschehen), aber auch um das Risiko der Gewährleistung zu umgehen. Das Finanzamt zweifelt jetzt bei einer Prüfung das Gutachten an und legt einen höheren Wert fest, mit der Begründung auf dem Gutachten steht Händlereinkaufs-, nicht Händlerverkaufswert. 1.