Zur Klarstellung
vom 28.1.2009
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Seinerzeit wurde mit der Vorbesitzerin vereinbart, dass diese gegen eine Gebühr im Jahr zu entrichten, über mein Grundstück gehen kann. Es ist sicher richtig, dass der neue Eigentümer sich daran nicht gebunden halten muss, er aber immer gezahlt hatte. ... Weiterhin möchte er aber, dass nun hier für die NRW Gesetze, ihm entweder ein Stück Grundstück verkaufe oder ein Wegerecht, also eine Baulast einzutragen.