Obwohl wir ausführlich beraten, und jedem Kunden bereitwillig jede Frage bis ins letzte Detail beantworten, kommt es immer wieder vor, daß ein Kunde ein solches Gerät mit falschen Erwartungen bestellt oder Wunder erwartet (wir bieten zwar das mit Abstand beste Gerät an, aber alle 4 Wochen sollte man doch einmal zum klassischen Staubsauger greifen. ... Die Frage ist, ob dies mit § 357 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html vereinbar ist, bzw. wie eine rechtlich einwandfreie Formulierung lauten müsste (a) hinsichtlich der Wertminderung/des Wertersatzes b) hinsichtlich der Versandkosten für Hin- und Rücktransport). Und falls eine solche Werterssatz-Forderung rechtens ist: Wie verhält es sich, wenn das Gerät nach/bei Auslieferung einen technischen Defekt zeigt, wir eine Mängelbeseitung durch Reparatur oder Austausch anbieten, der Kunde aber ablehnt und dennoch widerrufen möchte.