folgender fall: der z schließt mit der ab-gbr (bestehend aus a und b) einen vertrag, in dem es um die kommerzielle auswertung von filmaufnahmen geht (der vertrag hat 20 seiten). ingesamt gibt es 3 vertragsausfertigungen - für jeden eine kopie. z liest sich aber nur eine vertragsausfertigung gründlich durch und vertraut darauf, dass in den anderen dasselbe steht, zumal die verträge oberflächlich betrachtet gleich sind und z davon ausgeht, dass es sich jeweils um eine kopie handelt.z unterscheibt unter seiner ausfertigung, dass die ab-gbr für ein jahr berechtigt ist, die aufnahmen auszuwerten. a (der sich für die gbr als allein vertretungsberechtigt ausgibt) unterschreibt ebenfalls unter z´s exemplar. in den beiden anderen kopien steht jedoch, dass z die aufnahmen für 10 jahre exklusiv an die ab-gbr überträgt (es fällt kaum auf - lediglich eine zahl im vertrag ist anders). z wird also übers ohr gehauen. ein jahr später bietet der z die aufnahmen einer anderen firma f zur auswertung an, welche diese auch veröffentlicht. zwischenzeitlich hat sich die ab-gbr im streit getrennt. b versucht nun, per einstweiliger verfügung die veröffentlichung der fotos durch f zu stoppen. die parteien landen vor gericht. der z zeigt seinen von a unterschriebenen vertrag, aus dem hervorgeht, dass er die aufnahmen ab-gbr nur für ein jahr überlassen hat. b zeigt die andere abweichende vertragsausfertigung aus der hervor geht, dass ab-gbr die rechte für 10 jahre hat. f verlangt jetzt schadensersatz. an wen kann sie sich wenden?