Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Ist die Kündigungsfrist verpasst worden, wollen Sie den Mobilfunkvertrag aber dennoch beenden, können Sie Ihren Provider bitten, einer Kulanzkündigung zuzustimmen. Wenden Sie sich hierzu schriftlich an Ihren Anbieter und erklären, warum Sie den Vertrag kündigen müssen. Zwar haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Kündigung aus Kulanz, in einigen Situationen stimmen die Mobilfunkanbieter einer solchen Kündigung erfreulicherweise aber zu.
2) Im Normalfall ist die Umschreibung problemlos möglich, auch wenn Ihr Anbieter nicht dazu verpflichtet ist. Voraussetzungen für die Umschreibung des Handyvertrags ist, dass man jemanden findet, der diesen übernehmen will. Dabei ist es egal, ob das der Ehepartner, ein Familienmitglied, einfach nur ein Freund oder ein Bekannter oder eine Firma ist. Informieren Sie ihn oder sie vorher genau über deine Vertragsdetails und die dazugehörigen Optionen, die Sie eventuell hinzugebucht haben.
3) Eine andere Möglichkeit: Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es möglich, sich aus seinem Vertrag freizukaufen – zum Beispiel, indem man anbietet, die komplette Grundgebühr der restlichen Laufzeit auf einen Schlag zu zahlen. Zwar sind Anbieter rechtlich nicht zu Entgegenkommen verpflichtet, tun das aber aus Kulanzgründen in der Regel trotzdem.
4) Kann Ihr Mobilfunkprovider die festgesetzten Bedingungen aus deinem Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllen, können Sie außerdem vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies ist zum Beispiel bei anhaltenden Verbindungsstörungen oder einer Preiserhöhung der Fall.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter