Sehr geehrter Fragesteller,
die Beweislast liegt bei der Firma, dass Sie den Vertrag gebrochen haben. Können sie dieses nicht, ist nach einem erfolgten Rücktritt von Vertrag auch der Werklohn vollständig zurück zu zahlen.
Sie sollten daher noch einmal schriftlich zur Rückzahlung mit Frist von zwei Wochen auffordern. Wird diesem nicht gefolgt, können Sie das gerichtliche Klageverfahren einleiten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: