Vetragsgültigkeit und daraus resultierende Kündigungsfrist TVL
vom 3.11.2021
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Aktuell gehe ich davon aus, dass mein Vertrag ungültig ist. Ich beziehe mich auf §30. 2 "Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund sind nur zulässig, wenn die Dauer des einzelnen Vertrages fünf Jahre nicht übersteigt; [...]." ... Die relevanten Vertragsparagraphen sende ich mit: Vertrag 1: Laufzeit vom 01.05.2018 befristet bis zum 30.04.2020 (Sachgrund: Projektmitarbeit) §1-§ 4: [...]