Beim Kauf der Garnitur kauften wir eine sogenannte und teure Schutzimprägnierung mit, wodurch die Garantie auf den Stoff von zwei auf drei Jahren verlängert werden sollte… Was der Verkäufer jedoch beim Kauf verschwieg, war, dass durch den Einsatz/Kauf der Imprägnierung in der Folge die 5-jährige Herstellergarantie erlöschen sollte. Der Verkäufer wollte uns dann einen Gutachter vorbei schicken, wenn wir mit 80€ in Vorkasse gehen würden, da zwei Jahre Garantie nach dem Kauf vorbei waren. ... Haben wir hier die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten oder zu widerrufen?