Mietvertrag mit Einliegerwohnung und Zugangsrecht
vom 27.3.2019
49 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Tag, wir haben im letzen Jahr ein Einfamilienhaus gemietet. Im Keller des Objekts befindet sich noch eine Einliegerwohnung, die nicht Teil des Mietvertrags ist und vom Vermieter als Aktenlager verwendet werden sollte. Der Wortlaut im Vertrag ist: "Die im Kellergeschoß befindliche Einliegerwohnung ist nicht Bestandteil des Mietvertrags, der Vermieter nutzt die Wohnung für persönliche Zwecke.