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796 Ergebnisse für grundstück grunddienstbarkeit eigentümer

grundstücksverkauf unter nachbarn
vom 27.5.2014 25 € Historischer Preis
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Hallo Mein Nachbar besitzt ca 20qm Grundstück das er jedoch nicht nutzen kann weil es direkt an unserem grenzt Demnach würde ich es ihm gerne abkaufen.es ist auch kein Bauland.
Geh-, Leitungs-, Reit- und Befahrrecht
vom 27.11.2006 40 € Historischer Preis
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Der Erbauer errichtete nach Fertigstellung des Hauses die Zufahrt für die 3 folgenden Eigentümer auf einer Breite von 2,20 m. ... Ich entfernte die Beflasterung auf der Zufahrt innerhalb meines Grundstücks und ersetzte diese durch Rasengittersteine. ... Ich habe mich darauf nicht eingelassen, weil dann die beiden folgenden Eigentümer sich mit Sicherheit das gleiche Recht erstritten hätten. 3.
Rechtliche Basis für Erschließung Ver- bzw. Entsorgungsleitungen sowie Zuwege
vom 15.8.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Über einige der Grundstücke werden die Ver- bzw. ... Diese ist per Grunddienstbarkeiten und per Baulasten jeweils für alle betroffenen Grundstücke gesichert. Die Notarverträge enthalten eine Klausel, daß die Eigentümer der Grundstücke sich an den Kosten für Instandhaltung und an den initialen Kosten, zu gleichen Teilen, beteiligen müssen.
Leitungsrecht - Notsituation
vom 7.4.2006 50 € Historischer Preis
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Das gesamte Grundstück war damals über 10000 m² groß. ... Da das Grundstück in Familienbesitz war, war dies auch kein Problem. Leider wurde es damals versäumt eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.
Gibt es eine unendgeldliche Zwangseintragung (Belastung) ?
vom 15.1.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, seinerzeit vor ca. 30 Jahren beim Bau der Reihenhäuser war es offenbar so, dass eine einzelne Parzelle, die vor meinem Grundstück vorgelagert war und zwischen meinem Grundstück und dem Bürgersteig liegt, zumindest mein Grundstück und das Nachbarn mit der Straße verband. ... Danach bauten wir auf unserem Grundstück, dass dann einen Zugang zur Straße hatte, auch die Doppelgaragen. ... Nun hat sie das Haus vor ca. 5 Jahren verkauft und ein neuer Eigentümer zog dort ein.
Prüfung eines Bauträgervertrages
vom 20.12.2012 65 € Historischer Preis
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Nr. 3:Grunddienstbarkeit – Entsorgungsleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer von Flur x Nr. xx/x lfd. Nr. 4:Grunddienstbarkeit – Stromleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer von Flur x Nr. xx/x, Abteilung III lfd. ... Der Veräußerer verpflichtet sich, dem Erwerber die schuldrechtlichen Vereinbarungen aus dieser Grunddienstbarkeit mitzuteilen in die er anstelle des Veräußerers einzutreten und sie seinem Rechtsnachfolger im Eigentum mit Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen hat.
Nicht eingetragene Abwasser- und Regenwasserleitung im Nachbargrundstück (Sachsen)
vom 20.12.2011 53 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Abend, ich habe eine Frage zu Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen in fremden Grundstücken: Mein Grundstück (bisher unbebaut, Lageort ist Sachsen) besitzt keine Grundbucheintragungen, auch keine Dienstbarkeiten. Ich bin Eigentümer dieses Grundstückes. Jetzt wurden jedoch vom Nachbar dessen Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen in Eigenleistung ca. 1950 bis 1960 (ehemalige DDR) statt auf direktem Wege zur Straße, erst quer durch mein Grundstück verlegt (damals war ich noch kein Eigentümer).
Abwasserrecht
vom 13.10.2022 für 80 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück in Berlin. ... Dabei wurde festgestellt, daß das Abwasserrohr nicht auf unserem Grundstück einen Übergabepunkt hat, sondern schräg unter das Nachbargrundstück führt, wo aber jetzt eine Tiefgarage mit dicken Betonwänden steht.
Beseitigung Abwasserleitung des Nachbarn
vom 25.11.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Beim Kauf des Grundstück wurde uns vom Notar anhand eines elektronischen Grundbuchauszuges bestätigt, dass keine Dienstbarkeiten oder andere Lasten für das Grundstück eingetragen sind. Wir haben somit das Grundstück lastenfrei erworben. ... Diese Tatsache beruht darauf, dass es sich einstmals um ein Gesamtgrundstück (Neubau in 2005) gehandelt hat und vom damaligen Eigentümer geteilt wurde und getrennt verkauft worden ist.
Baulast öffentl.rechtlich einklagbar ?
vom 13.12.2011 33 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
werte damen und herren im zusammenhang mit dieser hier schon zur sprache gebrachten thematik : http://www.frag-einen-anwalt.de/Unerschlossenen-Schwarzbau-im-Auenbereich-erworben-__f153104.html nun eine neue situation: um mein zuvor beschriebenes gelände (außenbereich,geplant ist nach wie vor eine hundetagesstätte) erreichen zu können,mußte ich bisher über einen privatweg,der zu 2 weiteren gründstücken gehörte.ein 4.grundstück,welches ebenfalls am ende dieser privatzuwegung liegt,ist bebaut und bewohnt.die besitzerin muß auch über den privatweg zu ihrem haus,sowie auch ein taubenzüchter der auf ihrem grundstück mitte der 90´er ein baubehördlich genehmigtes gebaude errichten durfte - ohne ein mindestmaß an erschließung.auch die besitzerin von grundstück 4 verfügt über keine baulasteneinträge zu lasten jener beiden grundstücke worüber die zuwegung verläuft.eines dieser beiden grundstücke in verbindung mit den oberen 2/3 der zuwegung erwarben nun meine lieben eltern für mich.somit wären auch 2/3 der von der baubehörde geforderten erschließung gesichert.das untere drittel der zuwegung sowie nebst liegende brach und weidefläche gehört einer gut betuchten fam.X,die nun dort auch alles verkaufen möchten,sogar als behördlich genehmigtes bauland! alles sehr suspekt ... die von mir benötigte baulast von fam.X wurde mir verweigert - halt wegen dem geplanten verkauf.auf dem nun zuletzt erworbenen,daneben liegenden grundstück steht eine recht desolate holzhauskonstruktion mit aktuellem hausstromanschluß der stadtwerke,anschluß an die kanalisation und mit baugenehmigung aus dem jahre 1952,bewohnt bis mitte der 90´er,seit dem als wochenend bzw gartenhaus genutzt.mein am ende der zuwegung liegendes grundstück sowie das nun kürzlich erworbene hängen zusammen > mein bestreben : oben die huta zu betreiben und unten im "holzschwamm" zu wohnen.... mittlerweile scheint es offensichtlich zu sein,daß es sich hier generell um baubehördliche grauzone handelt,resultierend aus versäumnissen in der vergangenheit.ich strebe hier nun mit meiner huta eine neue rechtsform an und bekomme das volle programm an auflagen - nach aktuellem baurecht.ich meine zu erkennen,daß es aber nun durchaus von belang sein dürfte,hier strategisch pfiffig vorzugehen !? ... fakt ist,daß der teil des weges von fam X immer bestehen bleiben muß um die zufahrt zu sämtlichen dahinter liegenden nutzungseinheiten (anzahl 6) zu ermöglichen,keiner hat da eine baulast,ich hingegen habe ein wegerechtsurteil (vergleich) von 1935 "zu lasten" von fam X,die auch nachvollziehbar die rechtsnachfolger sind.nun mit dem erwerb des 2.grundstückes samt einst genehmigter bebauung - steigt damit nicht auch ein für mich nachvollziehbarer anspruch auf öffentlich rechtliche erschließung ?
Nutzungsrecht an einem Privatweg
vom 22.9.2015 57 € Historischer Preis
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Grundsück gekauft, bebaut, Zuwegung über eine Privatstraße (nicht im Eigentum) aber mit Wegerecht. Gemäß Notarvertrag für das gekaufte Grundstück gibt es den Passus für die benutzte Privatstraße: "An der Unterhaltung und Verkehrssicherung (der Privatstaße) beteiligen sich die Käufer gemäß Aufteilungsschlüssel Anzahl Wohneinheiten die den Weg nutzten.
Kostenablehnung durch Rechtsschutzversicherung
vom 7.8.2017 75 € Historischer Preis
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Die Zufahrt ist mit einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für ein dahinterliegendes Grundstück (WEG mit 4 Einheiten) belastet. 3 Grundstücke wurden 2017 mit Baugenehmigung verkauft. 1 Grundstück habe ich für mich privat behalten. ... Veräußerung der Grundstücke war zum fraglichen Zeitpunkt bereits grundbuchmäßig abgeschlossen - bb) der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet -Anmerkung: die Planung war bereits seit Juni 2016 abgeschlossen. Die Errichtung des fraglichen Gebäudes das zur Störung führte war nicht in meinem Besitz. cc) der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum des VN befindet.
Nachbarschaftsrecht Wasserleitung
vom 3.7.2019 70 € Historischer Preis
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Müsste nicht die jetzt zuständige Wasserwirtschaft Eigentümer der Zuleitungen bis zur Grundstücksgrenze sein? ... Wir sind weder Störer noch Eigentümer? ... Denn laut Grundbuchbereinigungsgesetz hätten sie bis heute das Recht, ihr Eigentum eintragen zu lassen.
Gewohnheitsrecht, Recht kraft unverdenklicher Verjährung
vom 20.8.2010 25 € Historischer Preis
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- Haus auf Grundstück - Gemeindefußweg führt am Grundstück vorbei und überquert dann unseren Hof - Kein Grundbucheintrag für Gemeinde zwecks Übergangsrecht - es existieren Alternativen zu dem Weg, da er früher als Ackerweg benutzt wurde, in der Zwischenzeit aber eine Siedlung existiert Zielsetzung: - Wollen Weg über unseren Hof schließen - Gemeinde beruht sich nach Aussage des Geimeindetages von Baden-Württemberg auf Gewohnheitsrecht (Recht kraft unverdenklicher Gewährung), da Weg in alter Karte von 1839 den Verlauf des Weges "dokumentiert" habe, und er somit länger als 70 Jahre existiert.
Auslegung eines Fahrtrechts
vom 10.3.2008 35 € Historischer Preis
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Wir bauten 2005 unser Haus und gestalteten die Außenanlagen so, dass wir den 3 m breiten Weg an der linken Seite ( siehe Grunddienstbarkeit Nachbar) als Einfahrt mitbenutzen können. ... Vor unserem Grundstück bestehen Parkplätze im öffentlichen Bereich. ... Er muss also auf seinem Grundstück mehr Weg zurücklegen, als auf unserem Grundstück.