Kündigung durch den Arbeitnehmer - Kündigungsfrist
vom 1.7.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
In meinem Arbeitsvertrag stehen zur Kündigungsfrist folgende Formulierungen: (1) Die Kündigungsfristen betragen für beide Teile bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 6 Monaten "1 Monat zum Monatsende", von mehr als 6 Monaten "6 Wochen zum Monatsende". (2) Durch das Gesetz vorgeschriebene zwingende Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für beide Vertragsparteien. ... Mein Arbeitgeber erklärte nun schriftlich in der Kündigungsbestätigung, der nächstmögliche Zeitpunkt wäre der 30.11. er bezieht sich hier vermutlich auf BGB §622 (2) und meint, dass diese Arbeitgeber-Kündigungsfrist durch den zweiten Punkt im Arbeitsvertrag auch für mich als Arbeitnehmer gelte.