In den AGBs dieses Vermittlers taucht folgender Passus über Lieferantenschutz auf: X.Lieferantenschutz 1.Der Auftraggeber sichert dem Vermittler/Verkäuferfirma verbindlich zu, das Angebot, den Vermittlungsauftrag und/oder den Kaufvertrag nicht Vertragspartnern des jeweiligen Herstellers und/oder deren Mitarbeitern zugänglich zu machen. Er sichert ferner zu, nicht im Auftrag von Fahrzeugherstellern und/oder mit diesen verbundenen Unternehmen und/oder von diesen beauftragten Dritten "Testkäufe" oder "Testvermittlungen" vorzunehmen, durch welche dem Vermittler sowie dessen Quellen, Lieferanten oder ausliefernden Händlern ein Schaden, insbesondere wirtschaftlicher oder auch immaterieller Art, infolge von Verlust des Händlers oder Einstellung der Kooperation, entstehen kann. ... Kann ich die AGBs ev. ergänzen um einer Vertragsfalle zu entgehen?