guten tag, beim rückwärtsfahren auf einem parkplatz,fuhr ich gegen einen geparkten pkw.es kam zu einem sehr kleinen sachschaden(lackkratzer an beiden fahrzeugen).nachdem ich 30 minuten am fahrzeug gewartet habe,mein handyakku leer war,habe ich meine visitenkarte mit kurzer vorfallbeschreibung am beschädigten fahrzeug hinterlassen und mich entfernt.da ich nach 1-2 stunden unsicher wurde,ob das auseichend war,fuhr ich zur polizei und habe den vorfall dort angezeigt.dort wurde mir gleich auf sehr unfreundliche weise fahrerflucht vorgeworfen und die anzeige aufgenommen.heute bekam ich dann ein schreiben der poizei,mit der beschuldigung nach §142 StGB:ich verließ den unfallort ohne meiner feststellungspflicht nachzukommen!gelegenheit zur äußerung nach § 163a StPO wurde mir gegeben.diese beschuldigung kann ich überhaupt nicht verstehen.nun meine frage: ist es überhaupt sinnvoll mich jetzt daraufhin schriftlich zu äussern,oder könnte das nachteilig sein?brauche ich jetzt schon dafür einen anwalt?