Die Frage ist nun, wie es sich in unserem Falle bei einem Verkauf der Wohnung mit der Spekulationssteuer verhalten würde: 1)Da die 10 Jahres Frist für eine Spekulationssteuer noch nicht abgelaufen ist, müssten wir dann bei einer Veräußerung die vollen Steuer-Sätze zahlen, oder? 2)Da ich mit meiner Familie als Tochter die Wohnung meines Vaters und jetzt als Miterbin die Wohnung selbst genutzt habe und bis Dato noch bewohne. -> Ist dies so zu verstehen, dass die Wohnung unter die Kategorie „selbst bewohnt" fällt und demnach (zu mindestens zu einem Drittel) nicht unter die Spekulationssteuer fallen würde? 3)Da wir insgesamt 3 Erben sind, ist es möglich, dass meine beiden Geschwister ihre Wohnungsanteile mir zuvor schenken, somit wäre ich alleinige Eigentümerin der Wohnung und könnte diese (da ich selbige entsprechend selbst bewohnt habe) ohne eine Spekulationssteuer weiterverkaufen?